NORDWESTKUNST 2009 – Die Nominierten

 

13.12.2009 – 24.01.2010

KUNSTHALLE WILHELMSHAVEN

 

Ausstellungsbestimmungen

 

1. Teilnehmer

Bildende Künstlerinnen und Künstler, die in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, dem Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen oder den grenznahen Niederlande geboren sind, dort wohnen oder arbeiten oder an einer Akademie / Kunsthochschule im genannten Gebiet studieren oder studiert haben.

 

2. Einreichung

Es können bis zu 20 Fotoabzüge oder Ausdrucke (max. DIN A4) von höchstens 10 eingereichten Werken zugesandt werden. Bis zu 5 Medienarbeiten können als DVD eingereicht werden. Alle Einsendungen müssen eindeutig beschriftet sein. Die dokumentierten Werke müssen für den Ausstellungszeitraum zur Verfügung stehen. Eine Vita mit Lebenslauf, Porträtbild, Ausbildung und Ausstellungen muss beigefügt werden. Bitte keine weiteren Medien, Kataloge, Exposés etc. zusenden.

 

3. Einreichungstermin für das Dokumentationsmaterial

Einreichung des eindeutig beschrifteten Abbildungsmaterials und der Vita bis spätestens 12. November 2009. Spätere Einreichungen werden nicht berücksichtigt. Mit der Einreichung werden die Ausstellungs-bestimmungen anerkannt.

 

4. Entscheidung über die Werkauswahl zur Ausstellung

Es erfolgt keine Benachrichtigung über eine Ablehnung zur Ausstellung! Das eingereichte Material wird nur gegen beigefügten frankierten Rückumschlag zurückgesandt. Die zur Ausstellung ausgewählten und damit für die beiden Preise nominierten Künstler werden telefonisch benachrichtigt.

 

5. Einlieferung der Werke der ausgewählten Künstler

Die Werke der zur Ausstellung ausgewählten Künstler müssen in der Zeit vom 02. bis 04. Dezember 2009 in der Kunsthalle Wilhelmshaven eingeliefert werden. Über die übliche Hängetechnik von Flachbildware hinausgehendes Material, das zur Installation des Werkes erforderlich ist (insbesondere Projektions-technik), wird vom Künstler gestellt.

 

6. Transport

Der Transport zur Kunsthalle Wilhelmshaven ist von den ausstellenden Künstlern zu übernehmen. Den Rücktransport übernimmt die Kunsthalle Wilhelmshaven.

 

7. Bildrechte

Die Kunsthalle Wilhelmshaven ist berechtigt, von den zur Ausstellung ausgewählten Werken Abbildungen für Publikationen und Pressearbeit anzufertigen und zu verwenden.

 

8. Preisverleihung

Aus den für die Ausstellung NORDWESTKUNST nominierten Künstlern wird der Preisträger der NORDWESTKUNST und der Träger des THALES-Förderpreises der NORDWESTKUNST durch eine Jury ausgewählt. Der Preis des NORDWESTKUNST, der vom Verein der Kunstfreunde für Wilhelmshaven verliehen wird, ist mit € 2.000,- dotiert. Der gleichzeitig verliehene THALES-Förderpreis der NORDWESTKUNST, dotiert mit € 2.500,-, geht an einen Künstler bis 35 Jahren, der noch keine Einzelausstellung in einer öffentlichen Kunstinstitution hatte. Beide Preisträger erhalten im folgenden Jahr eine gemeinsame Ausstellung in der Kunsthalle Wilhelmshaven.

 

9. Schlussbestimmungen

Gegen die Auswahl zur Ausstellung, die Hängung in der Kunsthalle Wilhelmshaven, die Entscheidung der Jury über die Preisverleihung sowie die Katalogkonzeption besteht kein Einspruchsrecht. (Druckversion als PDF)

 

Kontakt:

Kunsthalle Wilhelmshaven

Adalbertstr. 28

26382 Wilhelmshaven